Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma DHW MARKETING GmbH (in Folge DHW genannt) gelten für alle Angebote, Leistungen, Lieferungen und Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Fa. DHW ausdrücklich bestätigt worden sind.


2. Angebote

  1. Der Auftrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Fa. DHW zustande.
  2. Auftragsänderungen und -ergänzungen, sowie Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Fa. DHW.


3. Preise

  1. Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit.
  2. Die Preise sind freibleibend. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Verpackung, Versandspesen (inkl. Porto von Post und privatem Paketdienst, sowie Speditionen) Transportversicherung, Zollgebühren usw. und Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.
  3. Der Auftraggeber ist bezüglich des für die Postauslieferung, bzw. des für den Versand benötigten Portobetrags vorleistungspflichtig, d.h. er hat auf Anforderung einen Portovorschuss zu leisten, bzw. der Fa. DHW durch die Vorauslegung entstandene Kosten pauschal mit 1% pro Monat (bezogen auf den Nettobetrag) zu vergüten. Soweit gesetzlich geschuldet, hat der Auftraggeber auf den Portobetrag und etwaige Vorschüsse die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu entrichten.
  4. Sendungen werden nur dann zur Post aufgegeben, wenn der Portobetrag vor Postaufgabe dem Konto der Fa. DHW gutgeschrieben ist. Die Fa. DHW ist berechtigt, bis zur Gutschrift, die Postauslieferung von Sendungen hinauszuschieben und Lagegebühren zu verlangen.
  5. Sollten sich nach der erfolgten Postausgabe Portonachforderungen der Deutschen Post AG oder des jeweils beauftragten Transportunternehmens infolge nicht zu erkennender Gewichtsüberschreitung durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstigen Faktoren ergeben, so trägt der Auftraggeber diese Nachforderungen.


4. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungsbeträge verstehen sich rein netto, ohne Mengenrabatte, Skonto oder sonstige Abzüge. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  3. Eine Aufrechnung gegen den Zahlungsanspruch der Fa. DHW ist nur mit einer unbestimmten oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
  4. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den ausgewiesenen Rechnungsbeträgen ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.


5. Lieferzeit / Liefertermin

  1. Liefertermine sind schriftlich anzugeben und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Fa. DHW. Angegebene Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person bzw. Unternehmen. Bei den durch die Fa. DHW bestätigten Lieferterminen handelt es sich nicht um Fixtermine.
  2. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder von Ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung von Unterlagen, verzögerte Rücksendung von Unterlagen und Materialien, nicht vollständige Anlieferung von Werbematerial), verlängern die Liefertermine sich entsprechend.
  3. Höhere Gewalt, Streike, unverschuldetes Unvermögen von Seiten der Fa. DHW oder von Seiten eines durch die Fa. DHW eingeschalteten Lieferanten verlängern die Lieferzeiten bzw. die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.


6. Gefahrtragung

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, die Post oder das Unternehmen übergeben worden ist.
  2. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Fa. DHW vorbehalten. Lieferungen per Eilpost, Bahn oder Express Erfolgen nur auf ausdrücklichen, schriftlich bestätigten Auftrag. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.


7. Materialien, Unterlagen, Drucksachen des Auftraggebers

  1. Vom Auftraggeber zu beschaffende Materialien, Unterlagen, Drucksachen usw. sind der Fa. DHW frei Haus anzuliefern. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart ist. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wird.
  2. Die Fa. DHW ist nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen beim Eingang von Material oder Drucksachen zu überprüfen. Ergeben sich im Rahmen der weiteren Verarbeitung Fehlmengen des angelieferten Materials, so trifft die Fa. DHW mangels Prüfungspflicht keine Haftung.
  3. Die Fa. DHW ist ebenfalls nicht verpflichtet, die übergebenen Materialien auf Fehlerlosigkeit (Druckfehler, Farbabweichungen, Papierqualitätsunterschiede etc.) zu überprüfen.
  4. Der Auftraggeber ist alleine dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
  5. Für Verlust, Beschädigungen und dergleichen haftet die Fa. DHW ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 8 Abs. c und Ziff. 9 der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Abschluss einer Versicherung gegen weitere Schadensfälle obliegt dem Auftraggeber.


8. Gewährleistung

  1. Mängelfragen bei offensichtlichen Mängel haben in einer Ausschlussfrist von 14 Tagen zu erfolgen. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Rückschreibens bei der Fa. DHW maßgebend. Versteckte Mängel sind innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Zusendung an geltend zu machen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen hat die Fa. DHW das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  3. Eine weitgehende Gewährleistung und Schadenshaftung ist ausgeschlossen, insbesondere Mängelfolgeschäden, es sei denn, die Fa. DHW hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.


9. Haftung
Sämtliche etwaige Schadensansprüche des Auftraggebers gegen die Fa. DHW, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen noch nicht geregelt worden sind, sind auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages (ohne Portoanteil) für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit die Fa. DHW den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.


10. Sondervereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich durch die Fa. DHW bestätigt worden sind.


11. Auftragsdatenverarbeitung
Soweit die Fa. DHW Personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden konkrete Weisungen im Sinne von §11 BDSG vom Auftraggeber erteilt. Die Fa. DHW gewährleistet weisungsgemäße Verarbeitung und ordnungsgemäße Sicherung der Daten. Weitere Datenschutzpflichten treffen dir Fa. DHW nicht.


12. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Montabaur. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Personen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, Montabaur.


Ergänzende Geschäftsbedingungen
Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen gelten für Geschäfte aus den Geschäftszweigen der Fa. DHW gemäß den nachfolgenden Beziehungen die nachfolgenden speziellen Bedingungen, die Vorrang haben.